Hallenordnung

Um den Bestand der Tennishalle und den einwandfreien Spielbetrieb zu gewährleisten, gelten folgende Regeln für die Tennishalle Lemwerder:

 

  1. Bei Inanspruchnahme von“ZENHNERKARTEN“ sind diese vor Spielbeginn in den dafür vorgesehenen Briefkasten einzuwerfen.
  2. Hallenplätze dürfen nur mit vorschriftsmäßigen Hallenschuhen betreten werden. Die Sohle muss glatt (kein Profil) und sauber sein.
  3. Rauchen in der Halle ist verboten.
  4. Der Verzehr von Getränken aller Art und Esswaren ist in der Halle untersagt.
  5. Für Garderobe und andere mitgebrachte Gegenstände wird nicht gehaftet.
  6. Für Beginn und Ende der Spielzeit ist ausschließlich die Hallenuhr maßgebend.
  7. Für alle Schäden, die durch die Missachtung der Hallenordnung entstehen, haftet der Verursacher.
  8. Bei schwerwiegenden Verstößen oder mehrfacher Nichtbeachtung der Hallenordnung können Mieter vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden.
  9. Sämtliche Vorstandsmitglieder des SV Lemwerder und die Hallenverwaltung besitzen Hausrecht. Ihren Weisungen ist Folge zu leisten.
  • Die Halle bleibt am 24.12. und 31.12. geschlossen.
  • Sollte ein Punkt dieser Hallenordnung unwirksam werden, so behalten alle anderen Punkte ihre volle Gültigkeit.

 

Der SV Lemwerder bittet alle Benutzer um sportlichen Verhalten und pflegliche Behandlung der gesamten Anlage.

SV Lemwerder e.V.

Vorstand/Hallenverwaltung

 

01.01.2022

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